Flugzeug Ausbildung

Die Flugschule Rostock bietet Ihnen eine Vielzahl an verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten. Klicken Sie auf das entsprechende Gebiet auf dem linken Navigationsmenü oder scrollen Sie einfach runter und erforschen Sie die Vielseitigkeit der Flugschule Rostock.
Privatpilotlizenz PPL (A)
Was umfasst eine Privatpilotenlizenz?
Wer hatte als Kind nicht den Traum Pilot zu werden? Jetzt haben Sie die Chance, ihn in die Tat umzusetzen. Die „PPL (A)“ berechtigt Sie, als verantwortlichen Piloten, ein Flugzeug zu führen. Damit können Sie privat fliegen, ins Ausland und natürlich auch Passagiere (ohne Bezahlung) mitnehmen. Diese Regelung gilt für den Tag. Falls Sie auch nachts fliegen möchten, brauchen Sie eine sogenannte Nachtflugberechtigung. Für weitere Details hierzu lesen Sie bitte weiter unten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit auch im Ausland europäisch zugelassene Flugzeuge zu chartern. Sind Sie bereit Ihrem Leben neuen Schwung zu verleihen? Dann nur zu! Hier können Sie sich für eine Ausbildung anmelden.
Wie sehen die Kosten dafür aus?
Sie fragen sich bestimmt, wie hoch die Kosten für eine Ausbildung sind. Damit sind Sie nicht allein, denn dies ist eine der am häufigsten gestellten Fragen in unserer Flugschule. Die Kosten, die mit dieser Ausbildung verbunden sind, gestalten sich individuell. Da auch ihre Ausbildung individuell verläuft, erarbeiten wir zu Beginn gemeinsam mit Ihnen einen auf Sie persönlich zugeschnittenen Ausbildungsplan. Anhand dieses Plans erstellen wir dann ein konkretes Angebot, das die Kosten, die auf Sie zukommen, verdeutlicht. Anhand Ihres Lerntempos und Ihrer verfügbaren Zeit, können Sie selbst die Kosten Ihrer Ausbildung beeinflussen. Sie haben es in der Hand! Dazu ein kleiner Überblick wie sich die Kosten, die bei einem Erwerb der Pilotenlizenz entstehen können, zusammensetzen. Somit können Sie besser planen:
- Kosten der Flugschule für die theoretische und praktische Ausbildung (wie Flugstunden, Theoriestunden, Unterrichtsmaterialien und etc.)
- Fremd- und Nebenkosten wie Prüfungsgebühren, fliegerärztliche Untersuchung, Landegebühren, Kosten für persönliche Ausrüstung (wie Karten, Headset, Navigationsrechner etc.)
Sie sehen also, dass viele individuelle Faktoren die entstehenden Kosten beeinflussen können. Pauschal- oder Festpreise können somit ohne weiteres nicht benannt werden.
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Welche Voraussetzungen werden für die Ausbildung benötigt?
Einige gesetzliche Voraussetzungen müssen vor Beginn der Ausbildung zum Privatpiloten erfüllt werden. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, haben wir im Folgenden diese Anforderungen sowie die notwendigen Unterlagen aufgelistet, die für Ihre Anmeldung wichtig sind:
- Sie sollten mindestens 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn und 17 Jahre beim Erwerb der Fluglizenz sein
- Die Ablichtung von Pass oder Personalausweis (beglaubigt)
- Die Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, dass eine Auskunft (nach § 30 Abs, 8 StVG) beantragt worden ist
- Der Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung (gemäß § 7 LuftSiG); dieser entfällt bei Bewerbern, die ausschließlich Segelflug betreiben wollen
- Die amtlich beglaubigte Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Bewerbern
Nachgereicht werden können:
- Das Tauglichkeitszeugnis
- Der Nachweis, dass ein Führungszeugnis Belegart „O“ oder „P“ beantragt wurde (entfällt bei Erlaubnissen oder Berechtigungen für motorgetriebene Luftfahrzeuge)
Flugfunkzeugnis
Was hat es mit dem Flugfunkzeugnis auf sich?
Ein Flugfunkzeugnis ist für das Bedienen von Funkstellen an Bord eines Luftfahrzeugs notwendig. Sie können es vor oder während Ihrer Pilotenausbildung erwerben. Hierzu müssen Sie eine Prüfung ablegen.
Wir bieten Ihnen BZF l/ll und AZF Kurse an, die Sie auf die jeweilige Prüfung optimal vorbereiten. Unabhängig davon, ob Sie eine Ausbildung zum Piloten bei uns machen.
Ausbildungsinhalte
Was sind die Ausbildungsinhalte?
Insgesamt 6 Unterrichtsfächer lernen Sie bei Ihrer theoretischen Ausbildung kennen. Die Theorie für das Funksprechzeugnis kommt zusätzlich noch hinzu.
Die einzelnen Teilgebiete im Überblick:
- Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- menschliche Leistungsfähigkeit
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechzeugnis BZF Theorie
Mindestens 45 Flugstunden (gesetzlich gefordert) sind für Sie Teil der praktischen Ausbildung. Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest- Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Weiterhin werden im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen. Zusätzlich findet während der Ausbildung eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt.
Nachtflugqualifikation
Werden auch Nachtflüge angeboten?
Falls Sie sich eher zu den Nachtschwärmern zählen oder es lieben den Sonnenauf - bzw. untergang aus der Luft zu bewundern, können Sie auch gern die Berechtigung dafür bei uns machen. Dann erwerben Sie einfach eine gültige Nachtflugqualifikation (NVR) bei uns. Als (fachliche) Voraussetzung brauchen Sie dafür eine CVFR-Berechtigung oder eine Pilotenlizenz (PPL (H) JAR-FCL).
Klassenberechtigungen
Klasse UND Masse?
Sie haben bei uns sogar die Möglichkeit sich in verschiedenen Klassenberechtigungen bzw. erweiterten Lizenzen ausbilden zu lassen:
- SEP (Single-Engine-Piston)
- 2.000 kg Berechtigung
Weitere Klassenberechtigungen bieten wir mit Kooperationspartnern auf Anfrage an.
Glascockpit Einweisung
Die ersten Flüge mit einem Glascockpit sollte man nie allein durchführen. Die Bedienung, das Ablesen und Interpretieren der Fluginstrumente stellen besondere Anforderungen an den Piloten, welche sich zum Teil deutlich von denen eines analogen Cockpits unterscheiden. Unsere erfahrenen Fluglehrer werden Ihnen die nötigen Kentnisse in einem Kurs aus Theorie und Praxis vermitteln. Der Umfang dieses Kurses richtet sich nach ihren Bedürfnissen. Dennoch empfehlen wir mindestens 5 Stunden Theorie und 5 Stunden Praxis ( bei IFR entsprechend mehr). Unsere Schulungen führen wir auf einer Cessna C 400 durch. Nach erfolgreicher Einweisung erhalten Sie von uns ein Zertifikat und den Eintrag in ihr persönliches Flugbuch.
Checkflüge - Befähigungsüberprüfung
Zum Erhalt bzw. zur Verlängerung Ihrer SEP Berechtigung ist alle 2 Jahre nach EASA-FCL ein Übungsflug mit einem Fluglehrer erforderlich. Dieser muss vor Ablauf der Gültigkeit durchgeführt werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit, ist für die Erneuerung ein Checkflug mit einem anerkannten Prüfer vorgeschrieben.
Falls Sie eine IR, MEP oder Musterberechtigung haben, so ist nach EASA-FCL eine jährliche Befähigungsüberprüfung ebenfalls mit einem anerkannten Prüfer vorgeschrieben.
In beiden Fällen sind Sie bei uns genau richtig. Unsere hausinternen Prüfer sind vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt und helfen Ihnen gern bei der Verlängerung, Erneuerung oder beim Erwerb Ihrer MEP, SEP, IR oder Musterberechtigung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir beraten Sie gern.
Schnupperflüge
Sie sind unentschlossen und wissen nicht, ob eine Ausbildung (in welche Richtung auch immer) etwas für Sie ist? Keine Sorge, wir bieten preisgünstige Schnupperflüge an, bei denen Sie sich einen Eindruck von unserem Team (den Ausbildern), der Technik und dem allerwichtigsten: dem Gefühl machen können.
Kontaktieren Sie uns über E- Mail oder rufen Sie am besten gleich an.