Biennial Flight Review (BFR)
Sie haben eine US-Lizenz und benötigen ein biennial flight review (BFR)?
Hier helfen wir gern. Bei uns können Sie Ihren BFR sowohl auf einem Flugzeug als auch auf einem Hubschrauber machen. Sprechen Sie uns einfach an. Unsere US-Fluglehrer vereinbaren gern einen Termin mit Ihnen.
Instrument Proficiency Check (IPC)
Sie haben eine US-Instrumentenflugberechtigung und benötigen ein proficiency check (IPC)?
Auch hier helfen wir Ihnen gern. Egal ob Sie ein IR-Berechtigung für Hubschrauber oder Flugzeuge haben, unsere US-Fluglehrer können Ihnen den IPC für beide aircraft categories abnehmen. Kontaktieren Sie uns und wir machen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Anerkennung
Was ist unter dem Begriff Anerkennung zu verstehen?
Bei der Anerkennung (Validation) handelt es sich um einen der möglichen Schritte, um in Deutschland mit einer ausländischen Lizenz D-registrierte Flugzeuge fliegen zu können. Im Unterschied zur Umschreibung (Conversion) darf man unter der Bedingung fliegen, dass man stets im Besitz einer gültigen ausländischen Lizenz ist, denn diese ist schließlich anerkannt. Dies schließt selbstverständlich mit ein, dass die ausländische Lizenz "current" ist und das erfordert zum Beispiel bei US-Lizenzen wiederrum ein FAA-Medical, BFR und eine "Radio Operator Permit ". Man erwirbt also keine eigenständige Lizenz, dies kann nur durch Umschreibung erfolgen. Die Anerkennung erfolgt befristet auf ein Jahr und gilt nur für D- registrierte Flugzeuge im In- und Ausland.
Für die Anerkennung einer ausländischen Lizenz ist nach wie vor das Luftfahrtbundesamt (LBA) zuständig und die Liste der Voraussetzungen umfasst folgendes:
- ein Minimum an Flugerfahrung: nämlich 75 Stunden
- ein Medical zweiter Klasse nach JAR- FCL 3
- ein AZF oder BZF l/ll oder den Anerkennungsschein des Sprechfunkzeugnisses
- den Nachweis der Teilnahme am Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- eine erfolgreich absolvierte Theorieprüfung in den Fächern 'Luftrecht' und 'Menschliches Leistungsvermögen'
- ein Behördenführungszeugnis Typ 'O' oder 'P'
- den Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg
- eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach LuftSiG
- einen Befähigungsflug
- das Antragsformular vom Luftfahrtbundesamt
Für Inhaber einer deutschen Lizenz kann es darüber hinaus Erleichterungen geben.
Umschreibung
Was ist eine Umschreibung?
Im Unterschied zur Anerkennung erwirbt man mit einer Umschreibung eine eigenständige Lizenz, die auch ohne die zugrunde gelegte ausländische Lizenz gültig ist. In Deutschland ist die vorherige Anerkennung die Voraussetzung für die Umschreibung. Die zuständige Länderbehörde darf also erst umschreiben, wenn das LBA die zeitlich begrenzte Anerkennung ausgesprochen hat. Die umgeschriebene vollwertige Lizenz unterliegt dann auch allen deutschen Regeln bezüglich Privilegien und Gültigkeit und berechtigt zum Führen von Flugzeugen aus Deutschland oder aus anderen JAA- Staaten weltweit. Für die Umschreibung der ausländischen Lizenz ist nicht das LBA (Luftfahrtbundesamt) zuständig, sondern die entsprechende Landesbehörde, wo der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Wenn bereits bei der Anerkennung ein Prüfungsflug durchgeführt wurde, ist die Umschreibung nur eine Formalität.
Erforderlich für die Umschreibung sind:
- ein Minimum an Flugerfahrung: nämlich 100 Stunden
- ein Prüfungsflug statt Befähigungsüberprüfung
- sowie die anderen Nachweise, welche auch für die Anerkennung benötigt werden